Liebe Reitschüler, liebe Eltern,
 
Wie Ihr sicher schon gehört habt, gilt in NRW ab Freitag in den Innenräumen aller Sport- und Freizeiteinrichtungen die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass die Stallgassen und die Reithalle nur noch von nachweislich Geimpften, Genesenen und Getesteten betreten werden dürfen. Wir müssen Euch deshalb bitten, Folgendes zu beachten:

1. Der Aufenthalt auf der gesamten Anlage des Reitstalls Lugge ist ab sofort wieder den Mitarbeitern, Pferdebesitzern und Reitschülern vorbehalten. Im Rahmen der Aufsichtspflicht dürfen Kinder unter 12 Jahren eine Begleitperson mitbringen.
 
2. Jeder, der die Anlage betritt, muss seinen Status als geimpft, genesen oder getestet nachweisen. Die Nachweise sind vor Beginn des Reitunterrichts unaufgefordert den vom Reitstall Lugge beauftragten Personen vorzuzeigen. Die Vorlage des Nachweises und die Dauer seiner Gültigkeit werden (wenn der/die Betreffende einverstanden ist) unter Beachtung aller Datenschutzregeln dokumentiert, so dass Ihr von erneuten Kontrollen für die Dauer der Gültigkeit ausgenommen werdet. 
 
3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ersatzweise einen Schülerausweis vorlegen. Solltet Ihr keinen Schülerausweis haben, so lasst Euch bitte möglichst schnell einen ausstellen und zeigt ihn vor – bis dahin genügt es uns, wenn Ihr im Falle einer Überprüfung durch das Ordnungsamt jederzeit in der Lage seid, Euren Status als Schüler nachzuweisen. Vorschulkinder benötigen keinen Nachweis.

4. In den Innenräumen gelten des Weiteren die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Eine Maskenpflicht gilt nur dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.