Liebe Reitschüler,
Liebe Eltern,
ab dem 22. Februar 2021 dürfen wir den Reitunterricht (vorerst nur Einzelunterricht) sowie das Bambinireiten wieder aufnehmen. Auch das freie Reiten (ohne Unterricht, aber unter Aufsicht) für unsere fortgeschrittenen Reitschüler ist weiterhin möglich.
Dies wird aber aufgrund der noch immer realen Risiken durch das Coronavirus Covid-19 nur mit Einhaltung bestimmter Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme erfolgen können.
Es gelten daher die folgenden Regeln:
- Für den Einzelunterricht und das freie Reiten dürfen sich nur Reitschüler anmelden, die
- bereits vor den Corona-Einschränkungen Reitschüler am Reitstall Lugge waren.
- bereit sind, bei jedem Wetter nur draußen zu reiten.
- bereit sind, eine feste Zuteilung mit fester, durchgehender Bezahlung zu akzeptieren.
- Für das freie Reiten gilt: Die Kinder müssen in der Lage sein, ihr Pony/Pferd allein von der Wiese zu holen, es komplett eigenständig für den Unterricht vorzubereiten und ohne Hilfe aufzusteigen. Die Eltern dürfen die Anlage mit Ausnahme des Parkplatzes nicht betreten.
- Beim Einzelunterricht und in Ausnahmefällen dürfen Kinder unter 12 Jahren von einem Elternteil auf die Anlage begleitet und unterstützt werden. Ist eine Unterstützung notwendig, ist das bei der Anmeldung anzugeben!
Die Einteilung von Zeiten und Pferden/Ponies wird in eingeschränktem Umfang nach vorhandener Kapazität vorgenommen.
- Verhaltensregeln auf dem Gelände
- Die Reitschüler dürfen sich nur im zugeteilten Zeitfenster und so kurz wie möglich auf der Anlage aufhalten.
- Die Anlage darf lediglich über das Tor an der Reithalle betreten werden.
- Beim Betreten und Verlassen der Anlage sind die gängigen Hygieneregeln verbindlich einzuhalten. Denkt an gründliches Händewaschen!
- Die Pferde/Ponies werden fertig gemacht, geritten und danach übergeben oder abgesattelt.
- Das Gelände ist ohne Verzögerung zu verlassen.
- Die Reitlehrer werden euch einweisen, wie und wo ihr die Pferde vorbereiten und absatteln könnt. Auch hierbei wird auf ausreichenden Abstand zu anderen Personen geachtet.
- Räumlichkeiten wie die Sattelkammern werden grundsätzlich einzeln und in Abstimmung betreten.
- Beim Reiten selbst gelten gemäß aktueller Coronaschutzverordnung folgende Regeln:
- In der Reithalle ist das Reiten nur zum Zweck der Bewegung der Pferde aus Tierschutzgründen erlaubt, also kein sportliches Training (das heißt zum Beispiel keine Stangenarbeit).
- Reiten im Sinne von Sport ist nur allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt.
- Hierbei ist die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht ausdrücklich möglich.
- Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
- Solltet ihr oder jemand aus eurem Umfeld konkrete Krankheitssymptome bekommt, positiv getestet oder unter Quarantäne gestellt wird,
- gebt sofort euren Reitlehrern Bescheid.
- betretet die Anlage auf keinen Fall mehr.
- Diese Regeln müssen bei minderjährigen Teilnehmern von den Eltern bestätigt werden.
Diese Regeln dienen alle dem Ziel, unsere Gesundheit zu schützen und das Virus nicht weiter zu verbreiten. Wir sind gehalten, behördliche Vorgaben zu erfüllen und trotzdem einen möglichst reibungslosen Betrieb am Stall möglich zu machen. Das bedeutet insbesondere auch, dass Rücksicht auf alle Reitlehrer, Pferdepfleger und das gesamte Personal genommen wird.